Hilfen zur Erziehung  nach §§27 ff. SGB VIII

Neben der offenen Jugendarbeit bietet der Lionhof e.V. als zweiten Arbeitsschwerpunkt auch verschiedene Hilfe- und Betreuungsformen nach den §§27 ff. SGB VIII an. Dabei wollen wir bewusst nicht alle möglichen Hilfen zur Erziehung abdecken, sondern orientiert an den individuellen Stärken und Schwächen bzw. dem beruflichen Erfahrungshintergrund unseres Teams spezielle Schwerpunkte bei den ambulanten Hilfen setzen.

 

Soziale Gruppenarbeit (§ 29 SGB VIII)

Erziehungsbeistandschaft (§ 30 SGB VIII)

Sozialpädagogische Familienhilfe (§ 31 SGB VIII)

Intensive Sozialpädagogische Einzelbetreuung (§ 35 SGB VIII)

Jeweils optional mit Hilfen für junge Volljährige (§41 SGB VIII)

Ebenso bietet der Verein Betreuungsangebote im Rahmen von Betreuungsweisungen nach dem Jugendgerichtsgesetz §10 Ziff.1, Abs. 5 an.

 

 

Sokrates ( 469 v.Chr. - 399 v.Chr.):

 

„Die Jugend liebt heutzutage den Luxus. Sie hat schlechte Manieren, verachtet die Autorität, hat keinen Respekt vor den älteren Leuten und schwatzt, wo sie arbeiten sollte. Die jungen Leute stehen nicht mehr auf, wenn Ältere das Zimmer betreten. Sie widersprechen ihren Eltern, schwadronieren in der Gesellschaft, verschlingen bei Tisch die Süßspeisen, legen die Beine übereinander und tyrannisieren ihre Lehrer.“ 

Lionhof e.V.

Am Tower 9

55126 Mainz

 

Anerkannter Träger der freien Jugendhilfe

Mitglied im Deutschen Paritätischen Wohlfahrtsverband

Landesverband Rheinland-Pfalz/Saarland e.V.